KI-Transparenz
KI-Transparenz bei KiAvatars
Pflichtangabe nach Art. 50 EU AI Act
Wir setzen Künstliche Intelligenz für die Erstellung von Videos, Avataren, Bildern und Stimmen ein. Diese Seite zeigt offen, welche Systeme wir einsetzen, wie wir damit arbeiten und welche Rechte Sie haben.
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Welche KI-Systeme wir einsetzen
KiAvatars nutzt mehrere spezialisierte KI-Werkzeuge für unterschiedliche Produktionsschritte. Wir entwickeln keine eigenen KI-Modelle, sondern setzen ausschließlich etablierte Anbieter ein.
- Avatar-Video
- HeyGen (HeyGen Inc., USA — Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO)
- Stimme
- ElevenLabs (ElevenLabs Inc., EU-Datenresidenz aktiviert)
- Bildgenerierung
- Nano Banana, Flux, GPT Image, Gemini 3 Pro — über fal.ai (USA — SCC)
- Videogenerierung
- Seedance, Kling, Veo — über fal.ai (USA — SCC)
- Weitere Bild-Tools
- Higgsfield, OpenArt, Freepik AI, Midjourney (EU / USA)
- Text & Konzeption
- Claude (Anthropic PBC, USA — SCC)
SCC = Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO). EU-Residenz = Daten werden ausschließlich in EU-Rechenzentren verarbeitet.
02
Wie wir KI einsetzen — unsere Prinzipien
Mensch hat das letzte Wort. Jedes Endergebnis wird vor Auslieferung redaktionell geprüft durch Holger Kersten persönlich.
Alles wird gekennzeichnet. Jedes ausgelieferte Video erhält eine sichtbare und maschinenlesbare KI-Markierung gemäß Art. 50 EU AI Act.
Kein Training auf Ihren Daten. Bei allen eingesetzten Tools ist die Nutzung Ihrer Inhalte für KI-Training deaktiviert.
Stimmen nur mit Einwilligung. Voice-Cloning erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der betroffenen Person.
Vollständige Tool-Liste auf Anfrage. Sie erfahren auf Anfrage, welche Tools für Ihr konkretes Projekt eingesetzt wurden.
EU-Recht zuerst. Wir folgen EU AI Act und DSGVO als Mindeststandard — auch wenn ein Projekt außerhalb der EU ausgespielt wird.
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Wie Sie KI-Inhalte erkennen
Sämtliche von uns produzierten KI-Videos und KI-Bilder werden auf drei Ebenen als KI-generiert markiert:
- Sichtbar: Hinweis im Video (z. B. „KI" als Overlay) und in der Description oder Caption.
- Maschinenlesbar: Metadaten (C2PA, EXIF) werden eingebettet — automatische Erkennung durch Plattformen ist möglich.
- Im Vertrag: Wir nennen Ihnen schriftlich, welche KI-Systeme an Ihrer Produktion beteiligt waren.
Bei Deepfakes — also der digitalen Rekonstruktion oder Manipulation einer realen Person — gilt eine erweiterte Kennzeichnungspflicht. Wir setzen Deepfakes nur mit ausdrücklicher Einwilligung der dargestellten Person um.
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Ihre Rechte
- Auskunft: Sie haben das Recht zu erfahren, mit welchen Tools und Modellen Ihr Video entstanden ist.
- KI-freie Alternative: Sie können bei Beauftragung eine klassische, KI-freie Produktion wählen.
- Datenlöschung: Sie haben jederzeit das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO).
- Widerruf: Erteilte Einwilligungen — etwa für Voice-Cloning — können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
- Beschwerde: Bei datenschutzrechtlichen Bedenken können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden.
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Rechtsgrundlage
Diese Transparenz-Seite erfüllt die Pflichten aus:
- Art. 50 EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) — Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme; anwendbar ab 02.08.2026.
- Art. 4 EU AI Act — Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz aller Beteiligten; bereits anwendbar seit 02.02.2025.
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) — insbesondere Art. 9 (besondere Kategorien personenbezogener Daten) bei Stimmverarbeitung.
- §§ 22, 23 KUG sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht bei Avatar- und Stimm-Verwendung erkennbarer Personen.
Fragen zur KI-Nutzung?
Wir antworten gerne und transparent.
info@kiavatars.comStand: 30.06.2026 · Wird laufend aktualisiertKiAvatars · Holger Kersten
